Der Zivilschutz

Grundlagen - Auftrag - Einsatz
Handbuch


Verhalten im Alarmfall

- Alarmierung

 Wird ein Alarm ausgelöst, trägt dieser den Absender AMB-BL. Es ist zwingend Notwendig auf den Alarm positiv «ich rücke ein» oder negativ «ich bin verhindert» zu reagieren.

Quittieren:

SMS: Antworten an Absender-SMS-Nummer. Der Inhalt muss mit “Ja, J, j, 1” (positive) oder „Nein, N, n, 2“ (negativ) beginnen. Zusätzlicher Text (zB. "Zeit bis vor Ort" oder "bin im Ausland") eingeben. Dieser wird ebenfalls als Rückmeldung weiter geleitet.

Alarm-Anruf: Im Sprachmenü nach der Meldung per Zahlentasten (Taste 1: „Ja“; Taste 2: „Nein“; Taste 3: nochmals hören)

e-Mail: über den Link im e-Mail -> Feedbackseite, optional das Kommentarfeld ausfüllen und anschliessend entweder mit dem „Ja“-- (positiv) oder „Nein“-Knopf (negativ) quittieren.

WICHTIG: Sie können mit allen Ihren registrierten Mittel (Mobile, Festnetz) quittieren, sobald Sie den Alarm auf mindestens einem Mittel erhalten haben (z.B. Pager). Probealarme werden immer positiv quittiert.  Die Quittierungen müssen innerhalb 5 Minuten nach Auslösung des Alarms abgesetzt werden, damit sie in der Protokollierung erscheinen und dem Einsatzleiter angezeigt werden.

- Kontaktaufnahme mit Vorgesetzten
- In Uniform einrücken - Röschenz oder KP
- Einschreiben auf Liste (Wichtig für Fourier zum Abrechnen)

Übersicht und Beispiel der Quittierung:

Dienstpflicht

Zum Download die Broschüre vom Kanton Basel-Land über die Dienstpflicht

Besoldung

Per 01.01.2024 wurde die Besoldung der Schweizer Armee angepasst. 
Zum Download das Reglement zur Besoldung des AdZS

Uniformierung

Bezug und Aufbewahrung:
Die dienstleistende Person wird vor dem ersten Dienstaufgebot durch die Kompanie eingekleidet. Die Kleider werden im Privaten aufbewahrt und gereinigt. Es ist untersagt die Dienstbekleidung (auch einzelne Kleidungsstücke davon (zB. T-Shirt)) im Privaten zu gebrauchen.
Bei der Hin- und Rückfahrt ist es gestattet die Zivildienstbekleidung zu tragen.
Während des Dienstes:
Während des Dienstes ist ausschliesslich die Dienstbekleidung zu tragen. Es ist untersagt private Kleidungsstücke (Ausgenommen Unterwäsche und mit Ausnahme Schutzschuhe/Stiefel) während des Dienstes zu tragen. Dies gilt auch für Schals, Mützen usw.
Abgabe:
Beim Austritt aus der Zivilschutzkompanie sind alle bezogenen Kleidungstücke gewaschen abzugeben.

Parkplatz

Wer mit dem privat Auto zur Basis Röschenz einrückt, parkiert sein Fahrzeug bei der Sportanlage Fluh in Röschenz
Es ist nicht gestattet auf dem Parkplatz der Gemeinde (vis a vis Basis) oder auf dem Parkplatz des Restaurants Sonne zu parkieren.
Falschparker werden gemeldet.

An- und Heimreise zum Dienstort

Das Aufgebot und die getragene Uniform berechtigen zur unentgeltlichen Benützung der Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs im TNW-Gebiet, vom Einrückungs- bis zum Entlassungsdatum. Die Benutzung des privaten Motorfahrzeugs ist für den täglichen Hin- und Rückweg auf eigene Verantwortung gestattet. Während des Kurses darf aus versicherungstechnischen Gründen kein privates Fahrzeug benutzt werden. Ein Anspruch auf Vergütung der Fahrzeugspesen besteht nicht. Es wird auch keine Haftung übernommen.