- Alarmierung
Wird ein Alarm ausgelöst, trägt dieser den Absender AMB-BL. Es ist zwingend Notwendig auf den Alarm positiv «ich rücke ein» oder negativ «ich bin verhindert» zu reagieren.
Quittieren:
SMS: Antworten an Absender-SMS-Nummer. Der Inhalt muss mit “Ja, J, j, 1” (positive) oder „Nein, N, n, 2“ (negativ) beginnen. Zusätzlicher Text (zB. "Zeit bis vor Ort" oder "bin im Ausland") eingeben. Dieser wird ebenfalls als Rückmeldung weiter geleitet.
Alarm-Anruf: Im Sprachmenü nach der Meldung per Zahlentasten (Taste 1: „Ja“; Taste 2: „Nein“; Taste 3: nochmals hören)
e-Mail: über den Link im e-Mail -> Feedbackseite,
optional das Kommentarfeld ausfüllen und anschliessend entweder mit dem „Ja“--
(positiv) oder „Nein“-Knopf (negativ) quittieren.
WICHTIG: Sie können mit allen Ihren registrierten Mittel (Mobile, Festnetz) quittieren, sobald Sie den Alarm auf mindestens einem Mittel erhalten haben (z.B. Pager). Probealarme werden immer positiv quittiert. Die Quittierungen müssen innerhalb 5 Minuten nach Auslösung des Alarms abgesetzt werden, damit sie in der Protokollierung erscheinen und dem Einsatzleiter angezeigt werden.
- Kontaktaufnahme mit Vorgesetzten
- In Uniform einrücken - Röschenz oder KP
- Einschreiben auf Liste (Wichtig für Fourier zum Abrechnen)
Übersicht und Beispiel der Quittierung:
Zur Zeit bestehen im Kanton Baselland noch die alte Verordnungen über die Dauer der Dienstpflicht.
- Für alle gilt eine Dienstpflicht bis zum 40 Lebensjahr
Bezug und Aufbewahrung:
Die dienstleistende Person wird vor dem ersten Dienstaufgebot durch die Kompanie eingekleidet. Die Kleider werden im Privaten aufbewahrt und gereinigt. Es ist untersagt die Dienstbekleidung (auch einzelne Kleidungsstücke davon (zB. T-Shirt)) im Privaten zu gebrauchen.
Bei der Hin- und Rückfahrt ist es gestattet die Zivildienstbekleidung zu tragen.
Während des Dienstes:
Während des Dienstes ist ausschliesslich die Dienstbekleidung zu tragen. Es ist untersagt private Kleidungsstücke (Ausgenommen Unterwäsche und mit Ausnahme Schutzschuhe/Stiefel) während des Dienstes zu tragen. Dies gilt auch für Schals, Mützen usw.
Abgabe:
Beim Austritt aus der Zivilschutzkompanie sind alle bezogenen Kleidungstücke gewaschen abzugeben.
Anfahrt mit dem Auto
- Keine Entschädigung
Anfahrt mit den Öffentlichen Verkehrsmittel
- GA erhalten Fr. 2.50 pro Diensttag
- Einzelfahrtickets erhalten den Gesamtpreis erstattet
Es liegt in der Verantwortung des Diensthabenden, sich bei seinem Vorgesetzen zu melden.
Rückerstattung erhalten Dienstleistende nur gegen Vorweisung des Tickets oder des entsprechenden Abonnement.
ZIKOLA Hagenbuchstrasse 2 4244 Röschenz T 061 763 15 70 N 079 241 90 60